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Zeugnisse · Abschlüsse

...Aufschlüsse?

Das gegenwärtige Berechtigungswesen in der deutschen Bildungslandschaft bedeutet für einen Schulbetrieb, egal welcher pädagogischen Prägung, immer die Auseinandersetzung mit der Frage nach den sogenannten Abschlüssen. In der Regel ist damit dann das Abitur gemeint, erst in zweiter Linie stehen Realschul- und Hauptschulabschluss. Dass eine Schule mit der Frage des Endes der Schulzeit auch ganz andere Überlegungen verbindet, ist heute eher ungewöhnlich...
Am Ende eines jeden Schuljahres legen wir Zeugnis ab über unsere Tätigkeit und über die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse. Das Ergebnis, eben das Zeugnis, ist ein mehr oder weniger ausführlicher Bericht an die Eltern und an die Schüler, streng genommen ist es auch ein Rechenschaftsbericht des Lehrers an sich selbst. Das Zeugnis gilt der charakterisierenden Darstellung des Schülers und seiner Arbeit im Laufe des vergangenen Schuljahres und der Beschreibung des zuletzt gewonnenen Standortes. Für den Epochenunterricht der Klassenlehrerzeit wird dies von den Klassenlehrern ausgeführt, in den Fachunterrichten und im Epochenunterricht der Oberstufe von den Fachlehrern. Was den Schülern und Eltern dann vorliegt, ist ein mehrseitiger, sehr persönlicher, wohlwollender Bericht, der einen deutlichen Einblick in die Lern- und Arbeitsformen der Schüler vermittelt. Genau und aufmerksam gelesen zeigt er ebenso deutlich die mögliche Notwendigkeit einer Veränderung für die Zukunft. Insofern bedeutet das Zeugnis in jedem Schuljahr den Abschluss einer gemeinsamen Arbeit und den Aufschluss von neuen Möglichkeiten für das kommende Schuljahr.
So könnte man am Ende der Schulzeit ebenfalls von „Aufschlüssen“ sprechen, die den Schülern Türen in neue Betätigungsfelder öffnen. Man könnte, statt von Berechtigung zu reden, auch die „Befähigung“ anschauen, die Schüler im Laufe von 12 Jahren erlangt haben. Damit wäre man viel eher auf der Ebene dessen, was Waldorfpädagogik anstrebt, nämlich die Menschenbildung, oder, anders ausgedrückt, die Heranbildung von im Leben stehenden, ein eigenständiges Urteil bilden könnenden, selbstverantwortet arbeitenden jungen Menschen, die in weiteren Bildungsschritten ihre Berufswege beschreiten.
Wie ein solches Schulende formal bestätigt werden kann, welche Qualitätsbescheinigungen da möglich sind, welche verbindlich weiterführenden Empfehlungen mitgegeben werden können, ist Gegenstand von Gesprächen und Verhandlungen, die überregional gerade geführt werden und frühestens im kommenden Jahrzehnt greifen.
Wie sieht es nun konkret und eben „normal“ aus?
Ab dem Schuljahr 2005/06 werden der Hauptschul- und der Realschulabschluss am Ende der 12. Klasse nur noch nach erfolgreichem Ablegen einer schriftlichen und mündlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik erteilt. Die schriftlichen Prüfungen werden auf der Basis des Lehrplanes der Rudolf Steiner Schulen in Hamburg für alle Rudolf Steiner Schulen gleich lauten, das heißt, eine Gruppe von Fachlehrern der Schulen wird auf der Grundlage eines vorher festgelegten Themenkatalogs Aufgaben erstellen, die der Behörde zur Begutachtung vorgelegt werden und dann gleichzeitig an allen Rudolf Steiner Schulen in Hamburg geschrieben werden. Das Ergebnis dieser Prüfungen geht zu 40 % in die Fachnote ein, der Rest wird aus den Jahresleistungen ermittelt. Neben den genannten Fächern werden die Fächer Biologie, Chemie, Physik, Geschichte, Kunstgeschichte und Sport mit den Jahresleistungen als Pflichtfächer gewertet, weitere vier Fächer - entsprechend dem Angebot der Schule Französisch oder Darstellende Geometrie / Technisches Zeichnen, Künstlerisches Gestalten, Russisch, Latein, Musik, Handwerk, Handarbeit, Gemeinschaftskunde/Sozialkunde, Geographie, Technologie, Darstellendes Spiel (die zur Zeit geführten Fächer sind kursiv dargestellt) - beschließen den Kanon der behördlich geforderten Wertungsfächer. Im Zuge der Überlegungen, wie Abschlüsse zu Aufschlüssen umgewertet werden können und wie man den Schülern ermöglichen kann, ihre eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Gesellschaft darzustellen, erarbeiten wir uns gegenwärtig neue Formen der Prüfung. Hierzu zählt z. B. das Portfolio-Verfahren, in dem Schüler ihre breitgefächerten und individuellen Leistungen dokumentieren. Seit Jahren praktizieren wir bereits in der Oberstufe aus unserem Lehrplan heraus zusätzliche eigene Abschlüsse, wie die Durchführung selbständiger Jahresarbeiten, künstlerischer Bühnenenaufführungen und öffentlicher Ausstellungen.
Das Abitur muss laut Prüfungsordnung ab dem Schuljahr 2005/06 als Zentralabitur abgenommen werden, was bedeutet, dass die schriftlichen Prüfungen inhaltlich und zeitlich deckungsgleich sind mit den staatlichen Abiturprüfungen. Konkret bedeutet das auch, dass wegen der differenzierten Gewichtung der vier schriftlichen und vier mündlichen Prüfungen etwa 70% des Abiturs zentral geprüft werden.
Pflichtfächer im Abitur sind gemäß unserer Prüfungsordnung die Fächer Deutsch, Englisch, Mathe­ma­tik, eine zweite Fremdsprache (bei uns in der Regel Französisch), ein weiteres naturwissenschaftliches Fach (bei uns meistens Biologie) und ein geisteswissenschaftliches Fach. Die Prüfungsordnung legt zudem fest, dass die schriftliche Prüfung ein naturwissenschaftliches, ein sprachliches und ein gesellschaftswissenschaftliches Fach enthalten muss, wobei mindestens ein Leistungskurs aus den Fächern Deutsch, Fremd­spra­che, Mathematik oder einer Naturwissenschaft bestehen muss. Inwieweit unter diesen Bedingungen ein großes Wahlangebot der Kurse zu erstellen ist, hängt neben den personellen und wirtschaftlichen Erwägungen sicherlich auch von den vorgegebenen Inhalten ab.
Aus diesen Bedingungen heraus haben sich für uns Überlegungen ergeben, die den gesamten Abschlussgedanken auf eine neue Stufe stellen, die mehr noch aber das ganze Schulkonzept umwälzen können. Die Frage ist, ob den Schülern nicht ein Abitur geboten werden solle, das dem der staatlichen Schulen von seiner Gestaltung her gleicht. Also: Es gibt nur drei schriftliche Prüfungen und eine mündliche Prüfung, und alle anderen Ergebnisse werden aus den Jahresleitungen heraus gewertet. Dies bedeutete aber gleichzeitig, jedenfalls aus der Sicht der Schulbehörde, die Übernahme der Studienstufe (Klassen 12 und 13) der gymnasialen Oberstufe. Damit verbunden wäre wiederum ein Vorziehen der Realschulprüfung auf das Ende der 11. Klasse, da die qualifizierte Mittlere Reife das Einlasstor in die Studienstufe bedeutet. Gleichzeitig bedeutete dies, dass die zwölfte Klasse eine „Durchgangsklasse“ zum Abitur zu werden drohte und nicht mehr die „Abschlussklasse“ der Waldorfpädagogik wäre. Hierin liegt der „Sprengstoff“ der Überlegungen, die für unsere Schule noch nicht zum Beschluss geführt wurden - dies allerdings auch deshalb nicht, weil es noch keine diesbezügliche Genehmigung der Schulbehörde gibt. Andererseits hätte eine solche Lösung die Möglichkeit, auch hier neue Prüfungsformen anzusetzen, bestimmten „waldorftypischen“ Fächern ein abschlussbezogenes Gewicht zu verleihen und den oben beschriebenen Gedanken der Menschenbildung noch einmal anders zu greifen.
Da eine Einführung der staatlich anerkannten Studienstufe eine Übergangszeit erfordert, werden wir frühestens zum Schuljahr 2006/07 mit einer solchen Form arbeiten können.
Wenn es etwas Neues über Verhandlungen, Beratungen und deren Ergebnisse gibt, werden wir Sie an dieser Stelle informieren...